09.04.2012

Verfassungsklage gegen Rettungsdienstvergabe in Bayern

Rettungsdienst: Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist eine Klage gegen die Vergaberegeln für Rettungsdienstleistungen im novellierten Bayerischen Rettungsdienstgesetz anhängig. Sollte der Klage stattgegeben werden, hätte dies gravierende Folgen für die Rettungsdienst- und Katastrophenschutzlandschaft im Freistaat.

Geklagt hat die Münchner MKT - Münchner Krankentransport OHG gegen den Art. 13 Abs. 1, 2, 4 Satz 3 und Abs. 5 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) vom 22. Juli 2008. Bezweifelt wird, ob die gesetzliche Vorrangstellung für die Hilfsorganisationen verfassungskonform ist.

Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung halten die Popularklage für unbegründet. Allein die Hilfsorganisationen seien aufgrund ihrer Größe, ihrer personellen und materiellen Ressourcen und ihrer flächendeckenden Verbreitung in der Lage, die Notfallrettung unter allen äußeren Gegebenheiten, insbesondere in Großschadens- oder Katastrophenfällen, durchzuführen. Demgegenüber agierten die privaten Rettungsdienstleister überwiegend rein lokal und ohne ehrenamtliches Personal. Es bestehe daher nicht die Möglichkeit, private Unternehmen gleichermaßen in ein umfassendes landesweites System des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes einzubinden.

Die mündliche Verhandlung der Popularklage fand am 27.03.2012 statt. Mit einer Entscheidung wird für den 24.05. gerechnet.

Quellen / weiterführende Informationen:
- Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofs vom 22.03.12
- Meldung auf rescuenomics.eu vom 27.03.

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